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Förderung für außenliegenden Sonnenschutz
So profitieren Sie optimal vom neuen Programm

Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hat die bestehenden Programme zur energetischen Gebäudesanierung in der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, zu einem vereinfachten Förderangebot zusammengefasst. Die BEG fördert Maßnahmen, die Gebäude energieeffizienter machen, um deren Energieverbrauch zu vermeiden oder zu minimieren und damit die Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren.

Erstmals Förderung von außenliegendem Sonnenschutz

Im Rahmen des neuen Programms wird erstmals auch der Ersatz oder erstmalige Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen nach DIN 4108-2 gefördert:

  • Fenster-Markisen
  • Raffstoren
  • Terrassen-Markisen (vorausgesetzt, diese beschatten das Fenster vollständig)
  • Wintergarten-Markisen
  • Steuerungssysteme

Kosten bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit förderfähig

Die BEG Förderung kann für den erstmaligen Einbau oder Ersatz von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung an Bestandsgebäuden in Deutschland beantragt werden, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Pächter oder Mieter.

Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle beträgt der Fördersatz 20 Prozent. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen für außenliegenden Sonnenschutz liegt bei 2.000 Euro (brutto). Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten ist für jedes Teilprogramm festgelegt. Im Teilprogramm „Einzelmaßnahmenˮ (Teilprogramm BEG EM) beträgt diese für Wohngebäude 60.000 Euro pro Wohneinheit.

Wer fördert wann und wie?

BAFA

  • ab 02.01.2021
  • Förderung 20% der Investitionssumme
  • Min. 2.000 EUR (Investitionssumme*)
  • Max. 60.000 EUR (jährlich pro Wohneinheit)

* verschiedene Maßnahmen sind kombinierbar z.B. Fenster + Sonnenschutz

KfW

  • ab 01.07.2021
  • Kredit mit 20% Tilgungszuschuss
  • Min. 2.000 EUR (Investitionssumme*)
  • Max. 60.000 EUR (jährlich pro Wohneinheit)

* verschiedene Maßnahmen sind kombinierbar z.B. Fenster + Sonnenschutz

Wie wird der Zuschuß beantragt?

Bei Anträgen für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle müssen Sie einen Energieeffizienz-Experten hinzuziehen. Er erstellt vor der Antragstellung eine technische Projektbeschreibung. Diese erläutert die zu beantragende Maßnahme. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt dazu hier ein elektronisches Formular zur Verfügung.

Zur Einreichung des Förderantrags und zum Erhalt eines Zuschusses benötigen Sie diese Nachweise:

  • Bestätigung eines Experten Ihrer Wahl aus der Energieeffizienz-Experten-Liste (www.energie-effizienz-experten.de)
  • Herstellernachweis zu dem Produktmerkmal „außenliegende Sonnenschutzeinrichtung mit optimierter Tageslichtversorgungʺ
  • Nachweis der Einhaltung der Vorgaben der DIN 4108-2 zum sommerlichen Mindestwärmeschutz
  • Vorhabensbezogene Rechnungen und Nachweise über die geleisteten Zahlungen, Aufstellung der förderfähigen Investitionsmaßnahmen und -kosten
  • Bestätigung des Energieberaters, dass das Vorhaben wie beschrieben umgesetzt wurde

Achtung: Sie müssen ihren Antrag unbedingt vor Beginn der Maßnahme stellen!

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